Rauchmelder nach DIN 14676

Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht

Wussten Sie, dass in Deutschland alle 3 Minuten ein Wohnungsbrand entsteht? Auf diese erschreckende Tatsache haben bereits 10 Bundesländer reagiert und die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht eingeführt.


Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).


Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 01. Januar 2013 errichtet werden
  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden

 

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

 

Wer ist für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)

Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.


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